Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Leistungen

  • 1.1 Mit Übergabe bzw. Einsendung von EDV-Geräten (inkl. Peripherie, Ersatzteile, etc.) beauftragt der Kunde RCS, diese Geräte in einen betriebstüchtigen Zustand gemäss der z.Zt. des Verkaufs der Geräte gültigen Herstellerspezifikation zu versetzen. Der von RCS in Rechnung gestellte Aufwand umfasst die Kosten für die geleistete Arbeit sowie die ersetzten Teile. Defekte Hardware wird von RCS instandgestellt oder ausgetauscht. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von RCS über. Auszutauschende oder zu reparierende Teile, welche aus Sicherheits- oder Geheimhaltungsgründen vom Kunden nicht an RCS übergeben werden können, erwirbt der Kunde zu den jeweils geltenden Preisen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fabrikneue Ersatzteile.
  • 1.2 Ersetzte Teile können einen neueren technischen Revisionsstand als das vom Kunden eingesandte Teil aufweisen.
  • 1.3 In Fällen, in denen der Kunde vom Gerätehersteller aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit RCS angewiesen wurde, Garantiemängel bei RCS beheben zu lassen, wird die entsprechende Arbeit gemäss Herstelleranweisung bzw. bei Fehlen einer solchen gemäss dem RCS Reparatur Standard ausgeführt.
  • 1.4 Soweit notwendig, wird RCS die Betriebssystemsoftware wieder auf das Reparaturgerät laden. RCS verwendet dabei – soweit erhältlich – die selbe Version, die zur Zeit des Verkaufs und entsprechend der Schweizer Sprachregion auf dem Gerät war.

2. Ausgeschlossene Leistungen

  • 2.1 Das Sichern und Wiedereinlesen von Kundendaten. Die Vornahme solcher Leistungen erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und gegen Verrechnung nach Aufwand. RCS übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit der Kundendaten.
  • 2.2 Die Leistungen von RCS erstrecken sich nicht auf Verbrauchsmaterial wie Disketten, Toner, Papier, Drucker-Verschleissteile, Batterien, Akku, etc. sowie auf Aufwendungen infolge von Eingriffen des Kunden in Geräte, Betriebssysteme, Netzwerksoftware und Anwendungen.
  • 2.3 Bei Geräten, die nach Ziff. 1.3 unter Herstellergarantie stehen, sind keine Leistungen inbegriffen, welche durch unsachgemässe Handhabung bzw. Nichtbeachtung der produkteüblichen Umgebungsbedingungen oder durch Elementarschäden, Fehlbedienung, Konfigurations- u.ä. Problemen bedingt sind.
  • 2.4 Die Behebung jeglicher Softwareprobleme (inkl. Firmware, Betriebssysteme, Applikationen und Gerätetreiber. Dies gilt ebenso für das Zusammenspiel der einzelnen Softwarekomponenten untereinander und mit der entsprechenden Hardware.
  • 2.5 Die Stellung von Ersatzgeräten.

3. Voraussetzungen

  • 3.1 RCS geht davon aus, dass die ihr zur Reparatur übergebenen Geräte defekt sind. Eingesandte Ersatzteile werden in jedem Fall ausgetauscht.
  • 3.2 Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde für Software, welche sich auf den eingesandten Geräten befindet, eine gültige Lizenz besitzt sowie dass Hard- und Software gemäss den US- und schweizerischen Export-/Importbestimmungen aus- bzw. eingeführt wurden. Der Kunde hält RCS von allfälligen Ansprüchen der Lizenzgeber wegen angeblicher Lizenzverletzungen im Falle des Ladens von Betriebssystemsoftware im Sinne von Ziff. 1.4 vollumfänglich frei.
  • 3.3 DER KUNDE IST DAFÜR VERANTWORTLICH, DASS DIE VON EINER REPARATUR ALLENFALLS BETROFFENEN DATEN VON IHM GESICHERT WERDEN. RCS ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG BEI DATENVERLUST.
  • 3.4 Für die Erbringung von Garantieleistungen gemäss Ziff. 1.3 ist die Lieferung des Garantiescheins bzw. gültigen Kaufbelegs absolut notwendig. Sofern der Garantienachweis vom Kunden nicht erbracht wird, werden die entsprechenden Leistungen in Rechnung gestellt.

4. Spezielle Dienstleistungen

  • 4.1 Abholservice (Pick up): Auf Wunsch organisiert RCS einen Abhol- und Zustelldienst, der dem Kunden den Versand abnimmt. Nach Auftragserteilung erfolgt die Abholung in der Regel innert 24 Stunden.
  • 4.2 Normalservice: Auftragserledigung erfolgt vor Ort nach Absprache oder innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen für Werkstattarbeiten. Alle Arbeiten werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Ersatzteile werden zu dem in der Preisliste aufgeführten Preis verrechnet. Die Arbeitszeit gilt ab Geschäftssitz und zurück (Fahrspesen inkl.).
  • 4.3 Express- und Notfallservice: Erledigung des Auftrags in der Regel innert maximal 8 Arbeitsstunden. Für den Bezug dieses Services ist eine Vorankündigung unerlässlich, um die Durchführbarkeit abklären zu können. Als Express-Service gilt auch die Vorauslieferung von Ersatzteilen und Zubehör bzw. die Reservation von Material oder von Reparaturleistungen. EDV Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Expresszustellkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Arbeitszeit gilt ab Geschäftssitz und zurück (Fahrspesen inkl.).
  • 4.4 Kostenvoranschlag: Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag für einen Pauschalbetrag erarbeitet. Dieser Betrag wird bei einem entsprechenden Reparaturauftrag bzw. Geräteeintausch bei RCS angerechnet. Bei Nichterteilung des Reparaturauftrags innert 10 Tagen nach Zustellung des Kostenvoranschlags ist RCS berechtigt, das Gerät auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden und den Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen.

5. Auftragsabwicklung

  • 5.1 Die Auftragserteilung hat folgende Angaben zu enthalten:
    » vollständige Adresse des Auftraggebers;
    » Art der Rücksendung;
    » Gerätetyp und allfälliges Zubehör;
    » detaillierte Beschreibung über Art und Weise des Fehlers bzw. wie kann der Fehler reproduziert werden;
    » Telefonnummer für Rückfragen (während Bürozeiten);
    » Art der gewünschten Spezialleistungen (Kostenvoranschlag, Expresservice, etc.).
  • 5.2 Der Kunde trägt die mit dem Versand an RCS verbundenen Gefahren und Kosten (Verlust, Schäden, etc.). Spezielle Lieferwünsche gehen immer zu Lasten des Kunden.

6. Zahlungsbedingungen

  • 6.1 Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  • 6.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
  • 6.3 RCS behält sich das Recht vor, Sendungen zurückzuhalten und/oder Leistungen gegen Vorauszahlung zu erbringen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber RCS in Verzug gerät.

7. Garantie

  • 7.1 RCS leistet auf Reparaturarbeiten 90 Tage Garantie auf ausgeführte Arbeit und ersetztes Material. Bei einer vollum-fänglichen Produkterevision oder einem Produkteaustausch beträgt die Garantie 90 Tage für alle vom Hersteller spezifizierten Eigenschaften. Durch Reparaturarbeiten werden bestehende längere Gewährleistungsfristen für Neugeräte jedoch nicht verkürzt. Die Garantieleistungen sind auf eine Nachbesserung beschränkt.

8. Haftungsbeschränkung

  • 8.1 Die Haftung für direkte Schäden, die RCS bei der Erfüllung von Reparaturaufträgen schuldhaft verursacht, ist auf die Summe von CHF 50’000.– beschränkt. Eine Haftung von RCS für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Verdienstausfall oder anderen Folgeschäden sowie Datenverlust – unabhängig von Ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Sicherung von Daten liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

9. Gerichtsstand

  • 9.1 Gerichtsstand ist Schaffhausen. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

September 2009, RCS EDV Dienstleistungen GmbH